Typische Streitfragen, mit denen ich mich als Fachanwalt für Erbrecht beschäftige sind unter anderem folgende:
In diesen und allen weiteren Fragen rund um Ihre erbrechtliche Beteiligung vertrete ich Sie zunächst ohne Einschaltung von Gerichten mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, erfolgt in Abstimmung mit Ihnen eine Vertretung zunächst vor den Gerichten in Heidelberg bzw. allen weiteren Gerichten in der Metropolregion Rhein-Neckar aber auch bundesweit bis hin zu allen Oberlandesgerichten.