Jan Bittler - Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Kosten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die Grundlage für die Kostenberechnung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts. Grundsätzlich zu unterscheiden ist die Tätigkeit des Anwalts als Berater in Fragen von Testaments- und Vertragsgestaltungen sowie als Vertreter in streitigen Rechtsfragen, die gegebenenfalls gerichtlich zu klären sind. Für beide Konstellationen gilt: Das erste Gespräch mit dem Anwalt bzw. die dabei erfolgende mündliche Beratung kostet nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 190 € zzgl. USt. Ist ein Erbfall eingetreten, so werden diese Kosten in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung auch übernommen. Für weitergehende Kosten treten Rechtsschutzversicherungen nur dann ein, wenn hier spezielle Policen abgeschlossen wurden.

Wenn sie mich als Berater für ihre persönliche Testaments- und Vermögensnachfolgeberatung beauftragen, kann ich Ihnen in aller Regel nach dem ersten Beratungsgespräch einen klaren Kostenrahmen nennen.

Benötigen Sie meine Hilfe als Erbe, Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnisnehmer oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte im Verhältnis zu Dritten, so gelten grundsätzlich die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die dann entstehenden Gebühren berechnen sich auf Grundlage des sogenannten „Streitwerts“. Das ist der wirtschaftliche Wert ihrer rechtlichen Interessen. Sobald der wirtschaftliche Wert hier ermittelt ist, kann ich dann einen Überblick über die entstehenden anwaltlichen Gebühren geben.

Vorzugsweise arbeite ich mit schriftlichen Vergütungsvereinbarungen, sodass sie einen klaren Überblick über die ihnen entstehenden Kosten haben.

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